Alles rund um Arbeitskleidung

Arbeitskleidung. Für die meisten Leute sind das nur Synonyme für bestimmte Kleiderstücke, die bestimmte Berufsgruppen während der Arbeitszeit tragen. So kennt man die Kochmütze, Latzhose oder auch Arbeitsschuhe. Aus rechtlicher Sicht hingegen, gibt es gravierende Unterschiede.

Es wird in drei Bereiche unterteilt. Berufskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung.

Von Berufskleidung spricht man, wenn sich bestimmte Kleider als zweckmäßig für diejenigen Berufe erwiesen haben. Klassisches Beispiel ist der Zimmerer mit Cordhose und Weste. Die Berufskleidung muss durch den Arbeitnehmer selbst finanziert werden, was in der Auswahl einige Freiheiten im eigenen Stil ermöglicht. Jedoch müssen manchmal bestimmte Anforderungen und Richtlinien erfüllt werden.

Dienstkleidung ist auf Anweisung des Arbeitgebers zu tragen. Hintergrund ist meist die Kenntlichkeit bzw. die Wiedererkennung der Mitarbeiter und des Unternehmens. Es signalisiert eine Einheit des Teams. So sind also bestimmte Farben oder gar die identische Kleidung zu tragen. Dies findet sich oft im Hotelgewerbe oder auch in Banken wieder. Diese Kleiderart wird in den meisten Fällen unentgeltlich vom Arbeitgeber gestellt.

Schutzkleidung hingegen hat einen rein funktionellen Sinn. Sie bietet besondere Sicherheit für den Arbeitnehmer und ist verpflichtend in einigen Berufsbereichen zu tragen. Klassische Beispiele dafür sind Arbeitsschuhe und Schutzhelm auf Baustellen. Diese müssen von Arbeitgebern gestellt oder zumindest finanziell übernommen werden.

Teile der Arbeitskleidung sind Kopfbedeckungen, Oberbekleidung, sowie Hand- und Fußbekleidung.

Träger können in verschiedene Bereiche gegliedert werden. Da wäre das Handwerk, wie Zimmerer die ihre Zimmermannskluft tragen, oder Köche mit Kittel und Kochmütze. Im Bereich der Medizin tragen Ärzte ebenfalls für ihre Berufsgruppe typische Kittel oder das Krankenpflegepersonal einen Kasack. Im Verkehrswesen gibt es für die Eisenbahner Eisenbahneruniformen oder für die Schifffahrer Marineuniformen und Matrosenanzüge.

Dienstleister wie Post- oder Hotelangestellte und Bestatter haben oftmals eigene Uniformen. Selbst im Sport gibt es einige Vorschriften bezüglich Arbeitskleidung. So müssen Schiedsrichter einheitlich und klar erkennbar gekleidet sein und die verschiedenen Mannschaften werden auch durch Trikots in Vereinsfarben oder Sportanzüge unterschieden.

Der Verkaufsmarkt der Arbeitskleidung wird immer größer und exquisiter. Einige Marken haben sich einen Namen gemacht und sich auf dem Markt durchgesetzt. Hier zählen nicht nur Optik, sondern auch andere Faktoren wie Sicherheit, Abriebfestigkeit und Atmungsaktivität. Die Arbeitskleidung wird teilweise zum Markenzeichen. Auch privat wird sie immer mehr wegen ihrer Funktionalität und Optik getragen. Es gibt ebenfalls viele Modelabels, die Freizeitkleidung im Stil der herkömmlichen Work-Wear herstellen und mit Erfolg verkaufen. Sie ist also schon länger kein Muss mehr, sondern etabliert sich als eigenständiger Wirtschaftszweig mit steigenden Verkaufszahlen. Ihr zuverlässiger Ansprechtpartner in Bereich der Arbeitskleidung ist HOSTRA Gummi und Kunststoffe GmbH.

Abschließend kann man festhalten, dass die Arbeitskleidung mit all ihren Unterkategorien fest zu unserem Leben gehört und an jeder Ecke angetroffen werden kann.

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